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Das Vorpraktikum

Für die Studiengänge Maschinenbau, Mechatronik, Fahrzeugtechnik, Erneuerbare Energien und Technologiemanagement setzt die Universität Stuttgart ein Vorpraktikum voraus. Dieses soll dir Einblicke in die Praxis der Metall- und Kunststoffbearbeitung ermöglichen.

Du wirst im späteren Berufsleben wahrscheinlich keinen ganzen Tag an einem Metallklötzchen feilen. Dennoch ist es durchaus sinnvoll, schon einmal eine Bohrung gesetzt, ein Gewinde geschnitten oder eine Welle gedreht zu haben, bevor du im Studium solche Teile konstruieren sollst. Du musst dafür 4 oder 8 Wochen in einem Industrieunternehmen mit mindestens 30 Mitarbeitern verbringen. Die Firma sollte ein Ausbildungsbetrieb sein. Der Inhalt des Praktikums hängt von den Praktikantenrichtlinien deines Studiengangs ab, diese solltest du dir vor der Suche durchlesen. Generell müssen aber mindestens drei verschiedene, metallverarbeitende Bereiche für je ein bis vier Wochen durchlaufen werden. Es kann außerdem sinnvoll sein der Firma vor Beginn deines Praktikums die Richtlinien zukommen zu lassen, um sicherzustellen das du in der Firma auch in den unterschiedlichen Bereichen eingeplant wirst und so alle Kriterien erfüllen kannst.

Als Nachweis, dass du das Praktikum absolviert hast, musst du deine Tätigkeiten in einem Praktikumsbericht festhalten. Zusätzlich zu den Texten musst du auch technische Skizzen anfertigen. Auch hier gelten bestimmte Kriterien, die du in den Richtlinien des Praktikantenamtes einsehen kannst.

Fristen

Das Vorpraktikum solltest du vor Beginn des Studiums machen, spätestens jedoch in der vorlesungsfreien Zeit des ersten Semesters. Denk daran, dass du ab dem Studienbeginn während der Vorlesungszeit und vorlesungsfreien Zeit mit Vorlesungen, Lernen oder Prüfungsvorbereitung einiges zu tun hast. Wir empfehlen dir daher, das Praktikum nach Möglichkeit vor Studienbeginn zu absolvieren. Falls du das Vorpraktikum nicht ganz vor dem Studium schaffst, kannst du es auch aufteilen und z.B. vier Wochen vor dem Studium und vier Wochen nach der ersten Prüfungsphase (ca. im März) absolvieren.

Den fertigen und von der Firma bestätigten Bericht musst du bis Mitte August im 2. Semester beim Praktikantenamt abgeben. Falls das Praktikum nicht bis dahin abgeschlossen ist, kannst du beim Prüfungsausschuss deines Studiengangs in besonderen Ausnahmefällen einen (begründeten!) Antrag auf Fristverlängerung stellen. Bitte überprüfe hier auch die genauen Fristen!

Tipps zur Bewerbung

Da sich manche Firmen gerne Zeit mit ihrer Antwort lassen, solltest du dich möglichst bald bei möglichst vielen Firmen bewerben. Das Praktikantenamt stellt auf seiner Homepage unter "Stellenanzeige" eine Liste möglicher Firmen zur Verfügung. Selbstverständlich kannst du dich aber auch bei jedem anderen, passenden Ausbildungsbetrieb bewerben. Auf der Website findest du auch die Richtlinien und alle benötigten Formulare wie die Vorlagen für den Praktikumsbericht.

Das Praktikantenamt ist dein erster Ansprechpartner bei Problemen oder Fragen. Falls du vor dem Studium eine Ausbildung abgeschlossen hast, gearbeitet hast, oder auf einem technischen Gymnasium warst, kannst du dir dies als Vorpraktikum möglicherweise teilweise oder ganz anrechnen lassen. Auch für die Anerkennung gibt es auf der Homepage des Praktikantenamtes ein Formular, mit welchem du die Anerkennung beantragen kannst.

Praktikantenamt Ansprechpartner*innen

M.Sc. Selina Rögele
Prof. Jörg Siegert

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